Gesetzliche GrundlagenDie Umweltbehörden der europäischen Staaten insbesondere der Schweizer Kantone regeln die Einleitung saurer, mit Schadstoffenbelasteten Heizkesselkondensaten sehr unterschiedlich. Nachfolgend eine Aufstellung der Regelung einiger Schweizer Kantone sowie des Bundes. Bei den Kantonen, die in der Aufstellung fehlen,
kann davon ausgegangen werden, dass – in Form eines Mindeststandards – die gleichen Bestimmungen wie beim Bund gelten. Kantonale Regelungen für eine Neutralisation und Schwermetallausfällung bei Heizkesselkondensaten
|
Grundsätzlich gilt…Bei Heizkesseln < als 200 kW Eine Neutralisation ist meist freiwillig oder nur bei korrosionsgefährdeten Kanalisationsleitungen vorgeschrieben. Bei Heizkesseln > 200
kW |